Zustimmung

In der Luftfahrt bezeichnet der Begriff „Zustimmung“ die Erlaubnis oder Genehmigung einer zuständigen Flugverkehrskontrollstelle für ein Flugzeug, eine bestimmte Aktion auszuführen. Diese Aktionen können unter anderem das Verlassen des zugewiesenen Kurses, eine Höhenänderung oder das Einleiten des Landeanflugs umfassen. Eine Zustimmung wird typischerweise von einer Fluglotsin oder einem Fluglotsen erteilt, die den Flug überwachen und sicherstellen, dass er sicher in den Gesamtkontext des Luftverkehrs integriert wird. Der Pilot eines Flugzeugs ist gesetzlich verpflichtet, diese Zustimmung einzuholen, bevor er bestimmte Änderungen an seinem Flugplan oder an der aktuellen Fluglage vornimmt, sofern er sich im kontrollierten Luftraum befindet. Die Kommunikation zwischen dem Flugzeug und der Flugsicherung erfolgt in der Regel über Funk, wobei klare und standardisierte Funksprüche verwendet werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Die Zustimmung kann manchmal mit Bedingungen oder Einschränkungen erteilt werden, beispielsweise indem eine bestimmte Höhe nur vorübergehend genutzt werden darf oder das Flugzeug eine bestimmte Route befolgen muss. In unkontrollierten Lufträumen ist eine Zustimmung oft nicht erforderlich, es gelten jedoch spezielle Richtlinien und Anforderungen, um die Sicherheit des Flugverkehrs zu gewährleisten. Für Starts und Landungen auf größeren Flughäfen ist eine ausdrückliche Zustimmung unerlässlich, um die dauerhafte Koordination mit anderen Flugzeugen zu sichern. Wenn eine Zustimmung nicht erteilt werden kann, wird dem Piloten dafür eine klare Begründung gegeben und eine alternative Handlungsmöglichkeit aufgezeigt.

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