Verkehrslandeplatz

Ein Verkehrslandeplatz ist eine öffentliche Flugplatzkategorie, die primär dem allgemeinen Luftverkehr dient, aber im Vergleich zu einem Verkehrsflughafen in der Regel kleiner ist und weniger Infrastruktur aufweist. Verkehrslandeplätze sind für die allgemeine Luftfahrt gedacht, das umfasst insbesondere Privatflugzeuge, Geschäftsflugzeuge sowie Flugschulen. Sie bieten oft nur eine oder wenige Start- und Landebahnen, die entweder asphaltiert oder unbefestigt sein können. Im Unterschied zu einem größeren Flughafen verfügen Verkehrslandeplätze meist nicht über eine vollständige Passagierabfertigung sowie keine umfangreichen Sicherheitskontrollen. Flugbewegungen werden in der Regel durch eine Flugleitung, die sogenannte Flugplatzkontrollstelle (TWR), oder per Flugberatung koordiniert. Die Nutzung eines Verkehrslandeplatzes unterliegt speziellen Regelungen, wie etwa der Einhaltung festgelegter Betriebszeiten und einer Genehmigung der An- und Abflüge nach Sichtflugregeln oder Instrumentenflugregeln. Verkehrslandeplätze sind über das Luftverkehrsnetz mit größeren Flughäfen verbunden und spielen eine wesentliche Rolle für Regionalverkehr und Luftsport. Sie dienen zudem oft als Basis für kleinere Fluggesellschaften oder Lufttaxiunternehmen. Einige Verkehrslandeplätze spielen eine wichtige Rolle in der Ausbildung von Piloten und werden von Flugschulen intensiv genutzt. Auch der Not- und Rettungsdienst sowie die Luftrettung greifen häufig auf die Infrastruktur dieser Flugplätze zurück.

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