Umweltauflagen in der Luftfahrt beziehen sich auf rechtliche Regelungen, die darauf abzielen, die Auswirkungen des Flugverkehrs auf die Umwelt zu minimieren. Diese Restriktionen und Vorgaben sind Teil des Umweltschutzrechts und sollen Emissionen, Lärm und andere negative Effekte des Lufttransports reduzieren. Sie werden in zunehmendem Maße von nationalen und internationalen Behörden festgelegt, wie zum Beispiel von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) oder der Europäischen Union. Typische Umweltauflagen betreffen etwa die Einhaltung von Lärmgrenzwerten, Emissionsvorschriften für CO2 und Stickoxide sowie den Einsatz von alternativen, umweltfreundlicheren Treibstoffen. Auch Beschränkungen von Flugzeiten, wie nächtliche Flugverbote, gehören dazu, um nächtlichen Lärmbelastungen entgegenzuwirken. Airlines, Flughäfen und andere Luftfahrtunternehmen sind verpflichtet, diese Vorschriften einzuhalten, um die negativen Umweltauswirkungen zu verringern. Bei Missachtung der Auflagen drohen Sanktionen, wie Bußgelder oder die Einschränkung von Betriebsgenehmigungen. Die Einhaltung von Umweltauflagen ist ein wesentlicher Bestandteil der Umweltverträglichkeitsprüfungen, die vor dem Bau oder der Erweiterung von Flughäfen durchgeführt werden. In vielen Regionen spielen darüber hinaus lokale Bevölkerungsgruppen oder Umweltorganisationen eine aktive Rolle bei der Durchsetzung von strikten Umweltstandards in der Luftfahrt. Analysten sehen in den Umweltauflagen zugleich auch einen Anreiz für Innovationen, insbesondere für die Entwicklung leiserer oder emissionsärmerer Flugzeuge.