In der Luftfahrt bezeichnet der Begriff „Verzögerung“ den Zeitraum, um den der planmäßige Ablauf eines Fluges verzögert wird. Diese Verzögerungen können verschiedene Ursachen haben und unterschiedlich lange anhalten. Sie können durch technische Störungen, widrige Wetterbedingungen, hohes Verkehrsaufkommen im Luftraum oder auf Flughäfen, Verzögerungen bei der Abfertigung durch die Bodencrew oder Sicherheitsüberprüfungen entstehen. Häufig tritt eine Verzögerung auch dann auf, wenn Anschlussflüge auf verspätete Passagiere oder Fracht warten müssen. Verzögerungen können auf jeder Stufe des Flugablaufs auftreten, sei es beim Start, während des Fluges oder bei der Landung. Viele Flughäfen und Fluggesellschaften bemühen sich, Verzögerungen durch gezielte Maßnahmen wie verbesserte Infrastruktur und optimierte Prozesse zu minimieren, da sie sowohl für Fluggesellschaften als auch für Passagiere zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen können. Verlässliche Prognosen über mögliche Verzögerungen erfolgen in der Regel durch das Zusammenspiel von Fluglotsen, Bodenpersonal und den Airlines selbst. In der Europäischen Union sind Fluggesellschaften unter bestimmten Bedingungen verpflichtet, Passagiere bei erheblichen Verzögerungen finanziell zu entschädigen, geregelt durch die EU-Verordnung 261/2004. Solche Vorkehrungen sollen sicherstellen, dass Passagiere bei gravierenden Verzögerungen zumindest einen gewissen Ausgleich für die Unannehmlichkeiten erhalten. Eine Verzögerung ist ein bedeutender Faktor in der Luftfahrtlogistik und kann auch Auswirkungen auf die gesamte Flugplanung haben.