Überflug

Der Begriff „Überflug“ bezieht sich in der Luftfahrt auf das Überqueren eines geografischen Gebietes, eines Landes oder eines Gewässers durch ein Luftfahrzeug, ohne dabei zu landen. Überflüge sind besonders im internationalen Luftverkehr von Bedeutung, da Flugrouten häufig über verschiedene Staatsgebiete verlaufen, ohne dass auf deren Territorium ein Zwischenstopp gemacht wird. Staaten haben nach dem Chicagoer Abkommen von 1944 die Souveränität über ihren Luftraum, erlauben jedoch in der Regel Überflüge gegen Gebühren oder innerhalb bestimmter Luftroutensysteme. Überflugsrechte können eigenständig oder im Rahmen von Luftverkehrsabkommen eingeräumt werden. Die Ausstellung von Überfluggenehmigungen erfolgt meist über die Luftfahrtbehörden des betreffenden Staates. Bei Überflügen müssen Flugzeuge weiterhin den geltenden Vorschriften des überflogenen Staates entsprechen, etwa in Bezug auf Mindestflughöhe, Funkkontakt und Transponder-Nutzung. Einige Staaten können Überflüge aus Sicherheits- oder politischen Gründen einschränken oder verbieten. Heute nutzen Fluggesellschaften effizient geplante Überflugrouten, um Kraftstoff zu sparen und kürzere Flugzeiten zu ermöglichen. Überflüge sind auch im militärischen Bereich von Bedeutung, wobei sie oft besondere Genehmigungen erfordern.

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