Der Begriff „Pilotenschein“ bezeichnet die amtliche Lizenz, die erforderlich ist, um als Pilot ein Luftfahrzeug führen zu dürfen. Diese Lizenz wird von den zuständigen Luftfahrtbehörden ausgestellt, nachdem der Bewerber eine theoretische und praktische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Abhängig von der Art des Luftfahrzeugs und dem vorgesehenen Einsatzzweck gibt es verschiedene Arten von Pilotenscheinen, wie beispielsweise den Privatpilotenschein (PPL), den Berufspilotenschein (CPL) oder eine Lizenz für Linienpiloten (ATPL). In Deutschland ist für die Erteilung einer Pilotenlizenz das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder die entsprechenden Luftfahrtbehörden der Bundesländer zuständig. Voraussetzung für den Erwerb eines Pilotenscheins ist in der Regel ein Mindestalter, eine medizinische Tauglichkeit und die erfolgreiche Teilnahme an einem zugelassenen Schulungsprogramm. Dieses Schulungsprogramm umfasst theoretischen Unterricht zu Themen wie Navigation, Meteorologie und Luftrecht, ergänzt durch praktische Flugstunden unter Aufsicht eines Fluglehrers. Nach Abschluss der Ausbildung ist eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen. Ein Pilotenschein muss regelmäßig durch medizinische Untersuchungen und Auffrischungskurse erneuert werden. Die Gültigkeit kann von verschiedenen Faktoren abhängen, wie z. B. der Flugerfahrung in den vergangenen Jahren oder bestimmten Fortbildungsmaßnahmen. Der Besitz eines Pilotenscheins allein berechtigt jedoch nicht automatisch zum Führen aller Luftfahrzeuge; je nach Lizenz sind zusätzliche Berechtigungen und Zertifikate erforderlich, z. B. Instrumentenflugberechtigung (IFR) oder die Berechtigung, mehrmotorige Flugzeuge zu bedienen.