Landefreigabe

Die Landefreigabe ist eine Anweisung der Flugverkehrskontrolle, die dem Piloten gestattet, auf einer bestimmten Landebahn zu landen. Sie ist ein zentraler Bestandteil des Sicherheitsprozesses im Luftverkehr und wird in der Regel kurz vor dem Endanflug erteilt. Ohne diese ausdrückliche Erlaubnis darf der Pilot nicht landen. Die Landefreigabe erfolgt in der Regel, wenn die Landebahn frei von Hindernissen und der Anflugweg gesichert ist. Sie wird häufig zusammen mit der Anweisung zur Windrichtung und -stärke gegeben, da diese Faktoren den Landeanflug stark beeinflussen können. Die Kommunikation zwischen dem Piloten und der Flugverkehrskontrolle erfolgt über Funk, wobei klare und präzise Formulierungen verwendet werden, um Missverständnisse zu vermeiden. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei schlechter Sicht oder Notfällen, kann eine Landefreigabe auch unter Vorbehalt erteilt werden. Wird die Freigabe nicht rechtzeitig erteilt oder widerrufen, muss der Pilot einen Fehlanflug (Go-Around) einleiten und gegebenenfalls einen neuen Landeanflug starten. Eine Landefreigabe kann auch zurückgezogen werden, wenn unvorhergesehene Hindernisse auf der Landebahn auftreten oder sich andere Sicherheitsaspekte ändern. In stark befahrenen Flughäfen erfolgt die Vergabe von Landefreigaben in engem Zusammenhang mit Anflugslots, um den kontinuierlichen und sicheren Flugverkehr zu gewährleisten.

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