Die Gesamtnutzlast bezeichnet in der Luftfahrt die maximale Masse aller Güter, Passagiere und postfrachtähnlichen Ladungen, die ein Flugzeug oder Hubschrauber transportieren kann, abzüglich des Gewichts des Leerflugzeugs. Dazu zählt unter anderem die Bezahlungsmotivierte Last, also Fracht und Passagiere, sowie das Gewicht von eventueller Bordausrüstung, die nicht zum Flugzeugstandard gehört. Die Bestimmung der Gesamtnutzlast erfolgt immer in Relation zu den physikalischen und technischen Grenzwerten des Fluggeräts, wie dem maximalen Start- und Landegewicht sowie den strukturellen Belastungsgrenzen. Die Fluggesellschaften und Betreiber von Luftfahrzeugen müssen sicherstellen, dass die Nutzlast das zulässige Höchstgewicht bei keinem Flugvorgang überschreitet, da ansonsten die Sicherheit des Fluggeräts und dessen Flugeigenschaften maßgeblich beeinträchtigt werden können. In die Berechnung der Gesamtnutzlast fließen zudem Faktoren wie die Treibstoffmenge, Wetterbedingungen und die Flugstreckenlänge ein, da ein höherer Treibstoffbedarf das verfügbare Gewicht für Passagiere oder Fracht reduzieren kann. Die optimal genutzte Gesamtnutzlast ist für die Wirtschaftlichkeit eines Flugzeugs ausschlaggebend, da sie direkten Einfluss auf die Betriebskosten und den Gewinn eines Fluges hat. Bei Frachtflugzeugen ist die Gesamtnutzlast besonders relevant, da die Fracht das primäre Transportgut darstellt, während Passagierflugzeuge in der Regel gemäß der Anzahl der Sitzplätze und Flugklassen eine standardisierte Nutzlastberechnung aufweisen.
Gesamtnutzlast
