Gefahrenzone

Eine Gefahrenzone bezeichnet in der Luftfahrt einen definierten Luftraum, in dem besondere Aktivitäten stattfinden oder bestimmte Risiken bestehen, die potenziell gefährlich für den Luftverkehr sein können. Diese Zonen sind auf Flugbetriebskarten verzeichnet und werden in der Regel durch die zuständigen Luftfahrtbehörden eingerichtet und überwacht. Typische Gefahren in einer solchen Zone können militärische Übungen, Raketenschießübungen, Waffentests oder zeitlich befristete Aktivitäten wie Großveranstaltungen sein, die eine erhebliche Beeinträchtigung des Luftverkehrs darstellen könnten. Anders als Sperr- oder Beschränkungsgebiete ist der Einflug in eine Gefahrenzone grundsätzlich erlaubt, jedoch erfolgt dies immer auf eigenes Risiko des Piloten. Piloten werden durch Notams (Notice to Airmen) über die Aktivierung und eventuelle Besonderheiten der Gefahrenzonen informiert und sollten während des Fluges besondere Vorsicht walten lassen. Oft werden solche Zonen auch zeitlich begrenzt aktiviert und beaufsichtigt. Internationale Vereinbarungen legen fest, dass Gefahrenzonen in grenzüberschreitenden Gebieten klar definiert und angekündigt werden müssen, um den reibungslosen und sicheren Betrieb des Luftverkehrs zu gewährleisten. Besonders in küstennahen Gebieten oder über Meeresgebieten finden sich oft umfangreiche Gefahrenzonen, da in diesen Regionen häufig militärische Seemanöver oder Testprogramme durchgeführt werden. Ein Einflug in eine aktivierte Gefahrenzone ohne vorherige Risikoabschätzung oder ohne Aufmerksamkeit gegenüber den laufenden Aktivitäten kann potenziell schwerwiegende Folgen haben. Generell wird Piloten geraten, Gefahrenzonen möglichst weiträumig zu umfliegen.

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