Gebirgstauglichkeit bezeichnet in der Luftfahrt die Eignung von Luftfahrzeugen und Flugbetriebsverfahren für den sicheren Betrieb in bergigem oder alpinem Gelände. In diesen Gebieten herrschen häufig besondere Wetter- und Windverhältnisse wie starke Turbulenzen, Leewellen oder Rotorwinde, die höhere Anforderungen an Piloten und Fluggeräte stellen. Gebirgstaugliche Flugzeuge müssen unter anderem über ausreichend motorische Leistung verfügen, um in großen Höhen sicher operieren zu können, da die Luftdichte dort geringer ist und die Leistung von Triebwerken und aerodynamischen Komponenten abnimmt. Außerdem sollten sie eine hohe Wendigkeit besitzen, um in den engen Tälern schnell und sicher manövrieren zu können. Für Hubschrauber spielt in Gebirgslagen die Fähigkeit zum kontrollierten Schwebeflug unter reduzierter Luftdichte eine besondere Rolle. Neben den Fluggeräten selbst sind auch die Ausbildung und Erfahrung der Piloten entscheidend: Gebirgspiloten müssen spezielle Schulungen in Gebirgsflugtechniken erhalten, um die Herausforderungen dieser besonderen Betriebsumgebung bewältigen zu können. Dazu gehört unter anderem das Einschätzen von Wetterphänomenen, das richtige Kreisen über steilem Gelände sowie das sichere Starten und Landen auf oft nur sehr eingeschränkt zugänglichen Bergstreifen oder Almlandestellen. Für militärische und zivile Rettungsflugoperationen oder auch alpine Transportaufgaben ist Gebirgstauglichkeit unverzichtbar.
Gebirgstauglichkeit
