Landeerlaubnis

Die Landeerlaubnis bezeichnet die Genehmigung, die ein Flugzeug von der zuständigen Flugverkehrskontrolle erhält, um auf einem bestimmten Flugplatz landen zu dürfen. Diese Erlaubnis ist ein unverzichtbarer Teil des Anflugverfahrens und wird in der Regel vom Tower, dem Kontrollturm eines Flughafens, erteilt. Der Pilot muss vor dem Anflug auf den Flughafen die Freigabe einholen und darf erst nach der expliziten Freigabe durch den Fluglotsen die Landung durchführen. Dabei müssen die Wetterbedingungen, die Verkehrssituation am oder um den Flughafen und andere operationelle Faktoren berücksichtigt werden. Häufige Faktoren, die den Erhalt der Landeerlaubnis verzögern oder verhindern können, sind starker Verkehr, unvorhersehbare Wetterlage oder technische Störungen auf dem Flughafen selbst. Der Austausch der Landeerlaubnissen erfolgt in der Regel über Funk, wobei der Pilot die Anweisungen des Lotsen bestätigt und befolgt. Gleichzeitig unterliegt die Landeerlaubnis strengen Sicherheitsprotokollen, um Flugunfälle zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf des Flugverkehrs zu gewährleisten. In Situationen, bei denen kurzfristige Änderungen notwendig werden, kann die Landeerlaubnis widerrufen oder angepasst werden. Ein Pilot kann die Landung auch dann noch abbrechen, wenn er bereits über die Landeerlaubnis verfügt, falls es notwendig ist, z.B. bei einem ungewöhnlichen Anflug oder technischen Problemen. Nach der Landung kann der Pilot zusätzlich die Erlaubnis erhalten, eine Beleuchtungs- oder Verkehrsführungsbahn zu benutzen oder zum Terminal zu rollen.

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