Gefahrgut

Gefahrgut bezeichnet Stoffe und Gegenstände, die aufgrund ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften Gefahren für Menschen, die Umwelt oder Sachwerte darstellen können. Im Luftverkehr finden für den Transport von Gefahrgut strenge Vorschriften Anwendung, um Sicherheit und Schutz vor möglichen Zwischenfällen zu gewährleisten. Diese Vorschriften sind in den „Technical Instructions“ der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) und den Gefahrgutvorschriften der International Air Transport Association (IATA) festgelegt. Gefahrgut wird in verschiedene Klassen unterteilt, je nachdem, welche spezifischen Risiken von den Stoffen oder Gegenständen ausgehen. Dazu gehören unter anderem explosive Stoffe, giftige Substanzen, radioaktive Materialien sowie entzündliche Flüssigkeiten und Gase. Der Transport von Gefahrgut im Luftverkehr unterliegt strengen Verpackungs-, Kennzeichnungs- und Dokumentationsanforderungen, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten über die enthaltenen Gefahren informiert sind. Piloten, Bodenpersonal und Spediteure müssen entsprechend geschult sein, um mit Gefahrgut richtig umzugehen. Verstöße gegen diese Vorschriften können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bestimmte gefährliche Materialien dürfen überhaupt nicht oder nur unter sehr strengen Auflagen mit einem Flugzeug transportiert werden. Regelmäßige Kontrollen und Prüfungen von Luftfracht dienen zusätzlich der Vermeidung von Unfällen.

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